§ 1 Geltungsbereich
Diese AGB gelten für sämtliche Mietverträge zwischen fifty.rent (im Folgenden „Vermieter") und dem Mieter, die über fifty.rent abgeschlossen werden.
§ 2 Vertragsschluss
Der Mietvertrag kommt zustande, sobald der Mieter die Buchung über die Schaltfläche „Kostenpflichtig buchen" verbindlich abschließt. Voraussetzung dafür ist je nach gewähltem Zahlweg entweder eine erfolgreiche Identitätsverifikation zusammen mit einem hinterlegten gültigen Zahlungsmittel, oder die vollständige Vorabzahlung der Mietsumme.
Wählt der Mieter Barzahlung bei Übergabe, gibt er zunächst nur eine Anfrage ab. Der Mietvertrag kommt in diesem Fall erst mit der ausdrücklichen Bestätigung durch den Vermieter zustande.
Die Selbstabholung rund um die Uhr per PIN ist derzeit nicht buchbar. Für bereits bestehende Buchungen dieser Art gelten die Regelungen dieser AGB unverändert fort.
§ 3 Mietzeitraum und Berechnung
Mietzeiten werden pro angefangenem 24-Stunden-Block berechnet. Dauer- und Mengenstaffeln werden im Warenkorb transparent ausgewiesen.
§ 4 Kaution
Die Kaution beträgt 100 % der Tagesmiete-Summe des Warenkorbs (Min. 50 €, Max. 500 €). Bei hinterlegtem Zahlungsmittel wird dieses nur im Schadensfall belastet; ein Betrag wird nicht vorab reserviert. Bei vollständiger Vorabzahlung wird keine Kaution erhoben.
§ 5 Stornierung
- ≥ 72 h vor Mietbeginn: keine Stornogebühr
- 24 bis 47 h vorher: 25 % Einbehalt
- 5 bis 23 h vorher: 50 % Einbehalt
- weniger als 5 h vorher oder No-Show: 100 % Einbehalt
Berechnungsgrundlage ist der Mietpreis ohne Kaution.
§ 6 Verspätung bei Rückgabe
Standardmäßig werden keine pauschalen Verspätungsgebühren erhoben. Blockiert die Verspätung eine konkret bestehende Folgevermietung desselben Equipments (innerhalb von 6 h plus Kategorie-Cooldown nach planmäßiger Rückgabe), wird eine Tagesmiete pro angefangenem 24-h-Block fällig bzw. die Summe der ausgefallenen Folgevermietung, je nachdem, was niedriger ist.
§ 7 Haftung des Mieters
Der Mieter haftet während der gesamten Mietdauer für Verlust, Diebstahl und Beschädigung des Mietgegenstands in voller Höhe des Wiederbeschaffungswerts (siehe Anhang A). Eine eigene Versicherung des Mieters wird empfohlen.
§ 8 Hinterlegung des Zahlungsmittels
Wählt der Mieter den Zahlweg mit Ausweis-Check, hinterlegt er über den Zahlungsdienstleister Stripe ein gültiges Zahlungsmittel. Dasselbe Zahlungsmittel wird für eine vom Mieter selbst veranlasste Mietverlängerung verwendet; die Abbuchung erfolgt dabei erst nach ausdrücklicher Bestätigung des Aufpreises durch den Mieter. Weitere Folgeabbuchungen sind ausschließlich zulässig im Schadensfall, bei Nicht-Rückgabe des Mietgegenstands oder bei Verspätung mit konkret blockierter Folgevermietung. Die Höhe richtet sich nach dem in den AGB definierten Wiederbeschaffungswert (Anhang A) und ist auf diesen begrenzt. Der Mieter erhält jede Folgeabbuchung vorab per E-Mail mit Begründung. Widerspruch ist innerhalb von 14 Tagen möglich.
§ 9 Übergabe und Rückgabe
Übergabe und Rückgabe erfolgen vor Ort mit dem Vermieter, nach vereinbartem Termin oder per Lieferung. Im derzeit ausgesetzten Selbstabholungsmodus erfolgen sie über einen zeitlich begrenzten PIN für die Lagereinheit. Der Zustand des Mietgegenstands wird vor Übergabe textlich dokumentiert; der Mieter erhält diese Dokumentation mit der Bestätigung. Schadensansprüche werden anhand dieser Dokumentation und der vom Vermieter angefertigten Bildaufnahmen geprüft.
§ 10 Anhang A: Wiederbeschaffungswerte
Eine produktspezifische Liste der Wiederbeschaffungswerte wird vor Launch ergänzt und ist Bestandteil dieser AGB.
§ 11 Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Köln.